Prozess gegen Lela
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Der Prozess gegen Lela ist eine Gerichtsverhandlung in der Orient-Okzident-Serie des Mosaik ab 1976.
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Vorgeschichte
Lela und Sveytaman werden von den Waisenkindern, Brabax und Califax auf dem Gewürzmarkt gestellt, als sie Abrax und den unerkannten Harun al-Raschid auf dem Sklavenmarkt verkaufen wollen. Dschaffar lässt sie gefangen nehmen und im Verlies des Kalifenpalastes einsperren. Von dort schickt Lela einen Boten zu Abu Jussuf, der ihm einen goldenen Löffel übergibt. Der Löffel wurde ihm vor langer Zeit zusammen mit fünf gleichen Löffeln gestohlen. Der Bote richtet ihm aus, dass die sechs Löffel schon bald wieder vereint sein könnten.
Prozessbeteiligte
Am Prozess sind folgende Personen beteiligt:
- Richter: Abu Jussuf
- Ankläger: Dschaffar
- Angeklagte: Lela und Sveytaman
- Zeugen: Quecksilber-Ali, Abrax, Califax
- Verteidigung: Lela verteidigt sich selbst
Prozessverlauf
Der Prozess findet öffentlich auf dem Platz vor dem Westportal des Palastbezirkes statt. Dort versammeln sich viele interessierte Einwohner von Bagdad als Zuschauer. Abu Jussuf lehnt es ab, in dem prächtigen Zelt im Schatten Platz zu nehmen, weil er dann einen Gefallen schuldig wäre. Quecksilber-Ali, der Hüter der Verliese, erscheint verspätet mit den Gefangenen Lela und Sveytaman. Abu Jussuf lässt zuerst Lela die Fesseln abnehmen, denn ihre Schuld sei noch nicht erwiesen.
1. Anklage - Haarreifraub
Der Großwesir wirft Lela vor, dass sie mit ihren Taten die Ordnung der Stadt auf das Gröbste gefährdet habe. In einer Hausdurchsuchung wurde bei ihr ein goldener Haarreif gefunden, den er dem Botschafter Euphemios als Geschenk für die Kaiserin Irene übergeben hatte. Lela gibt an, dass Quecksilber-Ali ihr den Haarreif schenkte. Abu Jussuf befragt nun Quecksilber-Ali als Zeugen. Er gibt zu, den goldenen Haarreif gestohlen und Lela geschenkt zu haben. Da der Großwesir keine Klage gegen Quecksilber-Ali erhebt, bleibt auch Lela straffrei, entscheidet Abu Jussuf.
2. Anklage - Entführung
Abu Jussuf fragt dann den Großwesir, ob er noch mehr gegen Lela vorzubringen habe. Nun nennt Dschaffar noch ein weit schlimmeres Verbrechen: Sie entführte eine wichtige Person des Reiches, um sie auf dem Sklavenmarkt zu verkaufen. Abu Jussuf möchte nun diese wichtige Person des Reiches in den Zeugenstand rufen. Doch aus Gründen der Staatsräson sei das unmöglich, erklärt Dschaffar. Nun wird Lela über die Person befragt. Sie gibt an, sich nicht genau zu erinnern, meint aber, dass es ein Mitglied ihrer Gilde mit Spielschulden gewesen sein könne. Da meldet sich Abrax und erklärt, dass es der Kalif von Bagdad war, der neben ihm auf dem Karren lag. Da seine Aussage niemand bestätigt und der Großwesir diese wichtige Person nicht nennen will, kann Abu Jussuf weder Lela noch ihrem Gehilfen etwas vorwerfen.
3. Anklage - Bestechungsversuch
Lela jubelt bereits und fragt, ob sie nun gehen kann. Nicht so eilig, sagt Abu Jussuf. Er holt den goldenen Löffel hervor, der ihm heute gebracht wurde. Er wirft Lela vor, dass sie ihn damit bestechen wollte. Ihre Strafe für dieses Verbrechen "gegen die Gerechtigkeit selbst" sollen sieben Monate Teppichknüpfen im Arbeitshaus des Kalifen sein.
Entscheidung im Fall der Waisenkinder
Abrax lobt das Urteil und bittet Abu Jussuf, dass auch den Waisenkindern Gerechtigkeit widerfahren soll. Vergeblich versucht Dschaffar zu verhindern, dass er sein Anliegen vorträgt. Abu Jussuf hört sich alles in Ruhe an, doch Dschaffar bestreitet, dass es eine Entführung des Kalifen gab. Da meldet sich Califax als Zeuge. Abu Jussuf stellt abschließend fest, dass es nun zwei verschiedene Wahrheiten gibt. Da der Großwesir in Bagdad bleiben muss, sollen nun die Abrafaxe bis morgen Mittag Bagdad verlassen.
Entscheidung im Fall Sveytaman
Da Lelas Gehilfen Sveytaman nichts vorzuwerfen ist, kommt er frei und bittet den Großwesir, ihn als Ordnungshüter in seine Dienste zu nehmen. Dschaffar stimmt zu und meint, dass er sich im Büro der Stadtwache melden soll. Lela wird jedoch von zwei Gardesoldaten abgeführt.
Der Prozess findet in folgendem Mosaikheft statt
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