Mühlbachvertrag

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== Abschluss des Vertrages ==
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Der Mühlbachvertrag wurde zwischen dem [[Freiherr von Waldenfeld|Freiherrn]] von [[Waldenfeld]] und seinen [[Bewohner von Waldenfeld|Untertanen]] geschlossen. Im Rahmen ihrer Frondienste hatten sie einen [[Waldenfelder Burggraben|Graben]] um seine [[Burg Waldenfeld|Burg]] ausgehoben; und um diesen nun zu füllen, wurde der [[Mühlbach von Waldenfeld|Mühlbach]], der in der Nähe der Burg entspringt, hierher umgeleitet. Um die Dauer und Modalitäten dieser Umleitung zu regeln, wurde nun der Mühlbachvertrag aufgesetzt. Damit die Bauern auch ja ihren Daumen unter das Abkommen setzen, hat der Freiherr sie mit (je?) einem Fass Bier bestochen.
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Der Mühlbachvertrag wurde zwischen dem [[Freiherr von Waldenfeld|Freiherrn]] von [[Waldenfeld]] und seinen [[Bewohner von Waldenfeld|Untertanen]] geschlossen. Im Rahmen ihrer Frondienste hatten sie einen [[Waldenfelder Burggraben|Graben]] um seine [[Burg Waldenfeld|Burg]] ausgehoben; und um diesen zu füllen, wurde der [[Mühlbach von Waldenfeld|Mühlbach]], der in der Nähe der Burg entspringt, hierher umgeleitet. Um die Dauer und Modalitäten dieser Umleitung zu regeln, wurde nun der Mühlbachvertrag aufgesetzt. Damit die Bauern auch ja ihren Daumen unter das Abkommen setzen, hat der Freiherr sie mit (je?) einem Fass Bier bestochen.
== Inhalt des Vertrages ==
== Inhalt des Vertrages ==

Version vom 14:56, 11. Okt. 2008

Der Schurke und sein Machwerk

Der Mühlbachvertrag ist ein Rechtstext in der Stein-der-Weisen-Serie des Mosaik ab 1976.

Inhaltsverzeichnis

Abschluss des Vertrages

Der Mühlbachvertrag wurde zwischen dem Freiherrn von Waldenfeld und seinen Untertanen geschlossen. Im Rahmen ihrer Frondienste hatten sie einen Graben um seine Burg ausgehoben; und um diesen zu füllen, wurde der Mühlbach, der in der Nähe der Burg entspringt, hierher umgeleitet. Um die Dauer und Modalitäten dieser Umleitung zu regeln, wurde nun der Mühlbachvertrag aufgesetzt. Damit die Bauern auch ja ihren Daumen unter das Abkommen setzen, hat der Freiherr sie mit (je?) einem Fass Bier bestochen.

Inhalt des Vertrages

Der Mühlbachvertrag ist in seinen wesentlichen Teilen wortwörtlich bekannt. Er enthält zwei Paragraphen:

§1: Die Bauern von Waldenfeld überlassen dem Freiherrn ihren Mühlbach, bis dieser den Burggraben randvoll gefüllt hat.

§2: Es ist den Bauern verboten, sich dem Graben ohne Erlaubnis zu nähern. Bei Verstoß verlieren sie alle Rechte am Bach.

Auflösung des Vertrages

Da der schurkische Freiherr einen Abfluss in den Burggraben stechen ließ, füllt sich dieser natürlich nicht vollständig. Stattdessen entsteht in der Senke hinter der Burg ein Mühlteich, von wo aus die neue freiherrliche Mühle angetrieben wird. Hier müssen die Bauern ihr Korn nun zu Wucherpreisen mahlen lassen, können daher den Zehnten nicht mehr in voller Höhe begleichen und stehen daher vor dem Verlust ihrer Allmende, die sich der Freiherr als Ausgleich unter den Nagel reißen will.

Bevor sie aber einen entsprechenden zweiten Knebelvertrag abschließen können, erscheinen die Abrafaxe und Johanna auf der Bildfläche. Brabax entwickelt einen schlauen Plan, wie die Bauern ihren Mühlbach zurückbekommen und ihre Allmende und ihr Korn behalten können. In einer ersten Phase verstopft er dabei den Abfluss des Burggrabens mit einem Kornsack, so dass der Graben sich innerhalb weniger Stunden komplett füllt. Bevor er überläuft und die Burg überschwemmt, lässt der Freiherr die Bauern die Umleitung schließen, so dass der Mühlbach wieder in sein altes Bett zurückkehrt. Da die Bauern glaubhaft versichern können, dass Brabax, der bei dieser nächtlichen Aktion vom Burgkaplan in der Nähe des Grabens gefasst worden ist, nicht zu ihnen gehört, sind beide Paragraphen des Mühlbachvertrages erfüllt und dieser somit aufgelöst.

Der Mühlbachvertrag spielt in folgenden Mosaikheften eine entscheidende Rolle

389, 390
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