Mühlbachvertrag
Aus MosaPedia
K (hat „Mühlbachvertrag“ nach „Mühlbachvertrag“ verschoben: Textersetzung - „ü“ durch „ü“) |
(→Der Mühlbachvertrag spielt in folgenden Mosaikheften eine entscheidende Rolle) |
||
(Der Versionsvergleich bezieht 1 dazwischenliegende Version mit ein.) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | [[Bild:Mühlbachvertrag.jpg|right|frame|Der Schurke und sein Machwerk]] | + | [[Bild:Mühlbachvertrag.jpg|right|frame|[[Kaplan von Waldenfeld|Der Schurke]] und sein Machwerk]] |
Der '''Mühlbachvertrag''' ist ein Rechtstext in der [[Johanna-Serie]] des [[Mosaik ab 1976]]. | Der '''Mühlbachvertrag''' ist ein Rechtstext in der [[Johanna-Serie]] des [[Mosaik ab 1976]]. | ||
Zeile 22: | Zeile 22: | ||
[[Kategorie:Johanna-Serie (Schriftgut)]] | [[Kategorie:Johanna-Serie (Schriftgut)]] | ||
- | [[Kategorie: | + | [[Kategorie:Vertrag]] |
Aktuelle Version vom 19:51, 4. Sep. 2023
Der Mühlbachvertrag ist ein Rechtstext in der Johanna-Serie des Mosaik ab 1976.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Abschluss des Vertrages
Der Mühlbachvertrag wurde zwischen dem Freiherrn von Waldenfeld und seinen Untertanen geschlossen. Im Rahmen ihrer Frondienste hatten sie einen Graben um seine Burg ausgehoben; und um diesen zu füllen, wurde der Mühlbach, der in der Nähe der Burg entspringt, hierher umgeleitet. Um die Dauer und Modalitäten dieser Umleitung zu regeln, wurde nun der Mühlbachvertrag aufgesetzt. Damit die Bauern auch ja ihren Daumen unter das Abkommen setzen, hatte der Freiherr sie mit (je?) einem Fass Bier bestochen.
[Bearbeiten] Inhalt des Vertrages
Der Mühlbachvertrag ist in seinen wesentlichen Teilen wortwörtlich bekannt. Er enthält zwei Paragraphen:
§1: Die Bauern von Waldenfeld überlassen dem Freiherrn ihren Mühlbach, bis dieser den Burggraben randvoll gefüllt hat. §2: Es ist den Bauern verboten, sich dem Graben ohne Erlaubnis zu nähern. Bei Verstoß verlieren sie alle Rechte am Bach. |
[Bearbeiten] Auflösung des Vertrages
Da der schurkische Freiherr einen Abfluss in den Burggraben stechen ließ, füllt sich dieser natürlich nicht vollständig. Stattdessen entsteht in der Senke hinter der Burg ein Mühlteich, von wo aus die neue freiherrliche Mühle angetrieben wird. Hier müssen die Bauern ihr Korn nun zu Wucherpreisen mahlen lassen, können daher den Zehnten nicht mehr in voller Höhe begleichen und stehen somit vor dem Verlust ihrer Allmende, die sich der Freiherr als Ausgleich unter den Nagel reißen will.
Bevor sie aber einen entsprechenden zweiten Knebelvertrag abschließen können, erscheinen die Abrafaxe und Johanna auf der Bildfläche. Brabax entwickelt einen schlauen Plan, wie die Bauern ihren Mühlbach zurückbekommen und ihre Allmende und ihr Korn behalten können. In einer ersten Phase verstopft er dabei den Abfluss des Burggrabens mit einem Kornsack, so dass der Graben sich innerhalb weniger Stunden komplett füllt. Bevor er überläuft und die Burg überschwemmt, lässt der Freiherr die Bauern die Umleitung schließen, so dass der Mühlbach wieder in sein altes Bett zurückkehrt. Da die Bauern glaubhaft versichern können, dass Brabax, der bei dieser nächtlichen Aktion vom Burgkaplan in der Nähe des Grabens gefasst worden ist, nicht zu ihnen gehört, sind beide Paragraphen des Mühlbachvertrages erfüllt und dieser somit aufgelöst.
[Bearbeiten] Der Mühlbachvertrag spielt in folgenden Mosaikheften eine entscheidende Rolle
389, 390