Kurfürst August von Sachsen

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Der '''Kurfürst August von Sachsen''' ist eine Figur die in der [[Wido-Wexelgelt-Serie]] erwähnt wird.
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'''Kurfürst August von Sachsen''' (1526-1586) wird in der [[Wido-Wexelgelt-Serie]] erwähnt.
Gleich in seiner ersten Sprechblase erklärt [[Wido Wexelgelt]] seinem Begleiter [[Wulf und Wigbert|Wulf]], "dass (ihn) der Herzog August bald zum Grafen machen wird." Später erfährt man noch, dass sich Wido die Grafschaft [[Klein-Zella]] erträumt.
Gleich in seiner ersten Sprechblase erklärt [[Wido Wexelgelt]] seinem Begleiter [[Wulf und Wigbert|Wulf]], "dass (ihn) der Herzog August bald zum Grafen machen wird." Später erfährt man noch, dass sich Wido die Grafschaft [[Klein-Zella]] erträumt.
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== Hintergründe ==
Mit diesem Herzog August kann niemand anderer als der damalige Kurfürst von [[Sachsen]] gemeint sein, der auch der Oberherr von [[Thüringen]] war, der Heimat von Wido. Der [[Wettiner]] aus der Linie der Albertiner war von 1553 bis 1586 Kurfürst.
Mit diesem Herzog August kann niemand anderer als der damalige Kurfürst von [[Sachsen]] gemeint sein, der auch der Oberherr von [[Thüringen]] war, der Heimat von Wido. Der [[Wettiner]] aus der Linie der Albertiner war von 1553 bis 1586 Kurfürst.
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Nun ist es aber so, dass die von Wido erhoffte Nobilitierung nicht so einfach war, wie er es sich vorstellte. Dieses Recht hatte im [[HRR|Heiligen Römischen Reich]] nur der Kaiser selbst. Die einzige Ausnahme davon bestand in der (mehr oder weniger) kurzen Periode zwischem dem Tod eines Kaisers und der Wahl seines Nachfolgers. In dieser Zeit hatten der Kurfürst von Sachsen für die Gebiete des sächsischen Rechts und der [[Kurpfalz|pfälzische]] Kurfürst für die Gebiete des [[Franken|fränkischen]] Rechts die Vertretung des Kaisers inne, das sogenannte Reichsvikariat. Nur in dieser Zeit konnten sie Personen zum Beispiel in den Reichgrafenstand erheben - ein Recht, welches sie durchaus in Anspruch nahmen.
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Nun ist es aber so, dass die von Wido erhoffte Nobilitierung nicht so einfach war, wie er es sich vorstellte. Dieses Recht hatte im [[HRR|Heiligen Römischen Reich]] nur der Kaiser selbst. Die einzige Ausnahme davon bestand in der (mehr oder weniger) kurzen Periode zwischem dem Tod eines Kaisers und der Wahl seines Nachfolgers. In diesem Interregnum hatten der Kurfürst von Sachsen für die Gebiete des sächsischen Rechts und der [[Kurpfalz|pfälzische]] Kurfürst für die Gebiete des [[Franken|fränkischen]] Rechts die Vertretung des Kaisers inne, das sogenannte Reichsvikariat. Nur in dieser Zeit konnten sie Personen zum Beispiel in den Reichgrafenstand erheben - ein Recht, welches sie durchaus in Anspruch nahmen.
Nun ist jedoch einerseits mit [[Kaiser Rudolf]] gerade kurz zuvor ein junger Kaiser gewählt worden, so dass realistischerweise nicht in Aussicht steht, dass Herzog August in nächster Zeit noch einmal Reichvikar wird. Andererseits gehört Klein-Zella, das von Wido erträumte Grafentum, zum Bereich des fränkischen Rechts, so dass August für Widos Fall auch gar nicht zuständig wäre.
Nun ist jedoch einerseits mit [[Kaiser Rudolf]] gerade kurz zuvor ein junger Kaiser gewählt worden, so dass realistischerweise nicht in Aussicht steht, dass Herzog August in nächster Zeit noch einmal Reichvikar wird. Andererseits gehört Klein-Zella, das von Wido erträumte Grafentum, zum Bereich des fränkischen Rechts, so dass August für Widos Fall auch gar nicht zuständig wäre.

Version vom 15:36, 26. Aug. 2011

Kurfürst August von Sachsen (1526-1586) wird in der Wido-Wexelgelt-Serie erwähnt.

Gleich in seiner ersten Sprechblase erklärt Wido Wexelgelt seinem Begleiter Wulf, "dass (ihn) der Herzog August bald zum Grafen machen wird." Später erfährt man noch, dass sich Wido die Grafschaft Klein-Zella erträumt.

Hintergründe

Mit diesem Herzog August kann niemand anderer als der damalige Kurfürst von Sachsen gemeint sein, der auch der Oberherr von Thüringen war, der Heimat von Wido. Der Wettiner aus der Linie der Albertiner war von 1553 bis 1586 Kurfürst.

Nun ist es aber so, dass die von Wido erhoffte Nobilitierung nicht so einfach war, wie er es sich vorstellte. Dieses Recht hatte im Heiligen Römischen Reich nur der Kaiser selbst. Die einzige Ausnahme davon bestand in der (mehr oder weniger) kurzen Periode zwischem dem Tod eines Kaisers und der Wahl seines Nachfolgers. In diesem Interregnum hatten der Kurfürst von Sachsen für die Gebiete des sächsischen Rechts und der pfälzische Kurfürst für die Gebiete des fränkischen Rechts die Vertretung des Kaisers inne, das sogenannte Reichsvikariat. Nur in dieser Zeit konnten sie Personen zum Beispiel in den Reichgrafenstand erheben - ein Recht, welches sie durchaus in Anspruch nahmen.

Nun ist jedoch einerseits mit Kaiser Rudolf gerade kurz zuvor ein junger Kaiser gewählt worden, so dass realistischerweise nicht in Aussicht steht, dass Herzog August in nächster Zeit noch einmal Reichvikar wird. Andererseits gehört Klein-Zella, das von Wido erträumte Grafentum, zum Bereich des fränkischen Rechts, so dass August für Widos Fall auch gar nicht zuständig wäre.

Externe Links

Herzog August wird in folgendem Mosaikheft erwähnt

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