Amtliche Erlaubnis zur Führung des Patentmotorwagens
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- | No 5: 222, Dem Herrn Benz, Besitzer der Rheinischen Gasmotoren-Fabrik hier wird bis auf Weiteres die Genehmigung zu versuchsweisen Fahrten mit dem von ihm hergestellten Patent-Motorwagen auf den die Gemarkungen [[Mannheim]], Sandhofen, [[Käfertal|Käferthal]], Feudenheim, Ilvesheim, Schriesheim, [[Ladenburg]], Neckarau durchziehenden Straßen und Wegen unter dem ausdrücklichen Hinweis erteilt, dass der Unternehmer für allen Schaden, der durch den Gebrauch des Motorwagens für andere entsteht, verantwortlich ist.}} | + | No 5: 222, Dem [[Carl Benz|Herrn Benz]], Besitzer der Rheinischen Gasmotoren-Fabrik hier wird bis auf Weiteres die Genehmigung zu versuchsweisen Fahrten mit dem von ihm hergestellten Patent-Motorwagen auf den die Gemarkungen [[Mannheim]], Sandhofen, [[Käfertal|Käferthal]], Feudenheim, Ilvesheim, Schriesheim, [[Ladenburg]], Neckarau durchziehenden Straßen und Wegen unter dem ausdrücklichen Hinweis erteilt, dass der Unternehmer für allen Schaden, der durch den Gebrauch des Motorwagens für andere entsteht, verantwortlich ist.}} |
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Aktuelle Version vom 13:48, 4. Mär. 2025
Die amtliche Erlaubnis zur Führung des Patentmotorwagens ist ein Schriftstück der Jubiläums-Serie im Mosaik ab 1976.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Handlung
Bertha Benz wird bei ihrer Ankunft mit dem Motorwagen in Pforzheim von einem Wachtmeister angehalten. Er will wissen, ob die Fahrt mit diesem Ding überhaupt polizeilich erlaubt sei. Sie zeigt ihm die amtliche Erlaubnis zur Führung des Patentmotorwagens vor. Der Wachtmeister bestätigt, dass das Dokument amtlich in Ordnung sei. Allerdings ist es auf Herrn Carl Benz ausgestellt. Das sei ihr Gatte, erklärt Berta, denn ein solches Dokument kann ja nicht auf den Namen einer Frau ausgestellt werden. Nachdem Bertha bestätigt, dass ihr Mann diese Fahrt erlaubt hat, erhält sie das Dokument zurück und darf weiterfahren. Es handelt sich damit um die erste Polizeikontrolle eines Motorfahrzeugs.
[Bearbeiten] Erwähnung im Mittelteil
In der redaktionellen Rubrik Fragen über Fragen wird erwähnt, dass Bertha Benz keinen Führerschein besaß und Verkehrskontrollen noch nicht durchgeführt wurden. Zu diesem Zeitpunkt besaß nur ihr Mann den ersten und einzigen Führerschein der Welt.
[Bearbeiten] Die reale Fahrerlaubnis
Für seinen Motorwagen erhielt Carl Benz die weltweit erste Fahrerlaubnis, die am 1. August 1888 vom Großherzoglich-Badischen Bezirksamt Mannheim ausgestellt wurde. Die Berechtigung war zur Durchführung von Versuchsfahrten mit einem Patentmotorwagen nur in Mannheim und Umgebung gültig. Danach war Carl Benz für allen Schäden verantwortlich, die durch den Gebrauch des Motorwagens für andere entstanden. Der genaue Wortlaut des Dokuments:
Mannheim, 1. August 1888. Ausfahren mit dem Patent-Motorwagen betr. |
[Bearbeiten] Externer Verweis
[Bearbeiten] Das amtliche Dokument wird in folgendem Mosaik vorgezeigt
Mosaik ab 1976: 591 Mittelteil: 591 (erwähnt in Fragen über Fragen)