Geleitbriefe von Occius
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+ | Der Konsul [[Aulus Flavius Improbus]] erteilt seinem Sklaven [[Occius]] den Auftrag, die Ankunft der zwei [[Germanen|germanischen]] Fürstenkinder [[Vada]] und [[Ule]] in [[Rom]] zu verhindern. Dazu erhält er zwei Vollmachten auf [[Papyrus]], die ihm jede Unterstützung der örtlichen Behörden des [[Römischen Reich]]es gewähren sollen. Die beiden Briefe dürften gleichen oder zumindest vergleichbaren Inhalts sein, unterscheiden sich aber deutlich im Schriftbild. Vom zweiten Brief ist der genaue Text bekannt. | ||
- | Erstmals zeigt Occius | + | == Erster Brief == |
+ | Erstmals zeigt Occius eine der Vollmachten dem Tribun [[Lucius Flavius]] in der Garnison von [[Borbetomagus]]. Darauf erhält der [[Centurio in Borbetomagus]] die Anweisung, alle Straßen nach [[Rom]] zu sperren und zu kontrollieren, um die beiden Kinder zu finden. | ||
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+ | Die Abkürzung ''Q. f.'' in Konsul Improbus' Namen ist die Angabe seines Vatersnamens: ''Quinti filius''. Die vollständige Übersetzung lautet also: "Der Überbringer dieses Briefes handelt in meinem Auftrag. Kraft meiner konsularischen Gewalt verfüge ich (hiermit), dass ihm jede Hilfe gewährt werde. Aulus Flavius Improbus, Sohn des [[Quintus Flavius|Quintus]]." | ||
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+ | [[459]], [[461]], [[465]], [[466]], [[467]], [[474]] (nur erwähnt) | ||
[[Kategorie:Abrafaxe-Römer-Serie (Schriftgut)]] | [[Kategorie:Abrafaxe-Römer-Serie (Schriftgut)]] | ||
+ | [[Kategorie:Pässe und Geleitbriefe]] |
Aktuelle Version vom 19:55, 4. Sep. 2023
Die Geleitbriefe von Occius werden in der Abrafaxe-Römer-Serie des Mosaik ab 1976 eingesetzt.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Hintergrund
Der Konsul Aulus Flavius Improbus erteilt seinem Sklaven Occius den Auftrag, die Ankunft der zwei germanischen Fürstenkinder Vada und Ule in Rom zu verhindern. Dazu erhält er zwei Vollmachten auf Papyrus, die ihm jede Unterstützung der örtlichen Behörden des Römischen Reiches gewähren sollen. Die beiden Briefe dürften gleichen oder zumindest vergleichbaren Inhalts sein, unterscheiden sich aber deutlich im Schriftbild. Vom zweiten Brief ist der genaue Text bekannt.
[Bearbeiten] Erster Brief
Erstmals zeigt Occius eine der Vollmachten dem Tribun Lucius Flavius in der Garnison von Borbetomagus. Darauf erhält der Centurio in Borbetomagus die Anweisung, alle Straßen nach Rom zu sperren und zu kontrollieren, um die beiden Kinder zu finden.
Als Occius im Castellum von Tarraco irrtümlich eingesperrrt wird, interessiert sich niemand für seinen Geleitbrief, mit dem er bisher immer Unterstützung erhielt. Daher entschließt er sich zur Flucht.
Im Hafen von Valentia übergibt er eines der Dokumente einem Fischer, dessen Boot er beschlagnahmt. Er soll es dem Quästor von Valentia vorlegen, damit dieser ihn für seine Mühe entschädige.
[Bearbeiten] Zweiter Brief
Den zweiten Geleitbrief verliert Occius nach der Strandung in Nordafrika. Dort nimmt Brabax das Schriftstück an sich, wobei man einen Blick auf den Inhalt werfen kann:
Huius epistulae lator mandatu meo agit. Potestate Consulari mea instituo, omne auxilium impendatur. Aulus Flavius Q. f. Improbus |
Die Abkürzung Q. f. in Konsul Improbus' Namen ist die Angabe seines Vatersnamens: Quinti filius. Die vollständige Übersetzung lautet also: "Der Überbringer dieses Briefes handelt in meinem Auftrag. Kraft meiner konsularischen Gewalt verfüge ich (hiermit), dass ihm jede Hilfe gewährt werde. Aulus Flavius Improbus, Sohn des Quintus."
[Bearbeiten] Die Geleitbriefe sind in folgenden Mosaikheften zu sehen
459, 461, 465, 466, 467, 474 (nur erwähnt)