Gendarm, der die Digedags aus der Spree zieht

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Der '''Gendarm, der die Digedags aus der Spree zieht''' ist eine Figur der [[Erfinder-Serie]] des [[Mosaik von Hannes Hegen]]. Er erwischt die [[Digedags]] dabei, wie sie verbotenerweise in der [[Spree]] baden wollen. Dafür, und weil sie vorher über die Gendarmen im allgemeinen gelästert haben, stellt er ihnen ein Strafmandat von 3 Talern aus, welches sie innerhalb von zehn Tagen zu bezahlen haben.
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[[Datei:Nasser_Gendarm.jpg|left|framed|Unerbittlicher Gesetzeshüter]]
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Der '''Gendarm, der die Digedags aus der Spree zieht''' ist eine Figur der [[Erfinder-Serie]] des [[Mosaik von Hannes Hegen]].
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Der Gendarm erwischt die [[Digedags]] auf frischer Tat, als sie in der [[Spree]] baden wollen. Er hat sich dazu hinter einem Baum versteckt und beobachtet sie zähneknirschend. Als er versucht, sie festzuhalten, landen alle drei im Wasser. Sofort zieht der Gendarm sie wieder heraus und hält akribisch die Straftaten in seinem Notizbuch fest:
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1. vorsätzliche Übertretung des Badeverbotes trotz Wahrnehmung einer Verbotstafel
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Er stellt ihnen ein Strafmandat in Höhe von 3 [[Taler]]n aus, welches sie innerhalb einer Woche beim königlichen Schatzamt einzuzahlen haben, sonst drohen ihnen zehn Tage Haft. Dazu zieht er die königliche Verordnung vom 3. Dezember 1712 mit den Paragraphen 11 und 123 heran.
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In der Posse ''[[Nante und die Badewanne]]'' erleben [[Dig]] und [[Dag]] den Auftritt eines [[Wachtmeister in der Posse|Wachtmeisters]], der sehr dem Gendarmen bei ihrem Bade-Versuch ähnelt.
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==Auftritt==
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[[Kategorie:Comicfigur (Fiktiv)]]
 
[[Kategorie:Erfinder-Serie (Figur)]]
[[Kategorie:Erfinder-Serie (Figur)]]
[[Kategorie:Polizei]]
[[Kategorie:Polizei]]

Aktuelle Version vom 11:45, 29. Nov. 2015

Unerbittlicher Gesetzeshüter

Der Gendarm, der die Digedags aus der Spree zieht ist eine Figur der Erfinder-Serie des Mosaik von Hannes Hegen.

Der Gendarm erwischt die Digedags auf frischer Tat, als sie in der Spree baden wollen. Er hat sich dazu hinter einem Baum versteckt und beobachtet sie zähneknirschend. Als er versucht, sie festzuhalten, landen alle drei im Wasser. Sofort zieht der Gendarm sie wieder heraus und hält akribisch die Straftaten in seinem Notizbuch fest:

1. vorsätzliche Übertretung des Badeverbotes trotz Wahrnehmung einer Verbotstafel

2. Beamtenbeleidigung (da er ihnen den Buckel hinunterrutschen kann)

Er stellt ihnen ein Strafmandat in Höhe von 3 Talern aus, welches sie innerhalb einer Woche beim königlichen Schatzamt einzuzahlen haben, sonst drohen ihnen zehn Tage Haft. Dazu zieht er die königliche Verordnung vom 3. Dezember 1712 mit den Paragraphen 11 und 123 heran.

[Bearbeiten] Die Figur in der Posse

In der Posse Nante und die Badewanne erleben Dig und Dag den Auftritt eines Wachtmeisters, der sehr dem Gendarmen bei ihrem Bade-Versuch ähnelt.

[Bearbeiten] Auftritt

82