Prozess gegen Hans Wurst

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Der Prozess gegen Hans Wurst - gewohnt unfair

Der Prozess gegen Hans Wurst ist eine Gerichtsverhandlung in der Hans-Wurst-Serie des Mosaik ab 1976.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte: Alois Vierschroths Intrigen

Um sich an seinen Erzfeinden, Hans Wurst und den Abrafaxen, zu rächen, hat Alois Vierschroth, der Portier des erzherzoglichen Palais' zu Wien, alle Informationen, die ihm nützlich erscheinen, gesammelt. So macht er nach und nach alle Personen ausfindig, denen die Abrafaxe und ihre Freunde zwischen Pitzing und Wien Streiche gespielt haben: Gräfin Marie-Louise von Altentrott, die vier Windischgrätz-Dragoner, die Gendarmen Bösl und Grantiger, Festungsbaumeister von Wühler samt Hauptmann Stauberl und den Baron von Tüftling. Auf diese Weise gelingt es ihm zunächst, Hans Wurst die Stellung des Hofmedikus zu entreißen und ihn aus dem erzherzoglichen Palais zu vertreiben.

Jedoch genügt ihm dies noch nicht als Rache. Er beauftragt die Gendarmen Bösl und Grantiger, den Hansl zu beschatten und Verdachtsmomente sowie Belastungsmaterial zu beschaffen. Das gelingt zunächst nicht; auch die übergroße Beliebtheit Hansls als der neue Medizinstar im Wiener Prater schützt ihn vorerst. Nach dem Prozess gegen Califax verdichten sich jedoch die Wolken über Hans Wurst. Den Gendarmen gelingt es, ein konspiratives Treffen zu belauschen, bei dem der französische Marquis de la Vermotte-Toupet über Hansl Verbindung zu den Kuruzen aufnehmen will. Die Gendarmen bringen Hansl in ihre Gewalt und verschleppen ihn in den Polizeigewahrsam.

Prozessbeteiligte

Am Prozess nehmen folgende Personen teil:

Prozessverlauf

Der Prozess gegen Hans Wurst findet irgendwann im Sommer (frühestens nach dem 3. Juli) des Jahres 1705 im Gebäude des Hofkriegsrates statt, und das bereits am Morgen nach der Verhaftung von Hansl. Er beginnt mit einer spontanen Tirade des Vorsitzenden Graf Wurz von Bitterwasser. Dieser war von Hansl mit einer etwas unkonventionellen Behandlungsmethode von simuliertem Zipperlein "geheilt" worden, so dass der Graf wieder feldtauglich erklärt werden konnte. Er hat es aber über seine Beziehungen geschafft, sich den Posten beim Kriegsgericht zu erschleichen. Nun schreit er Hansl an, dass er ihm die damalige "Pfuscherei" heimzahlen werde.

Die Verlesung der Anklageschrift findet undokumentiert statt. Offensichtlich wird Hans Wurst die Verbindung zu den aufständischen Kuruzen in Ungarn zur Last gelegt.

Im Gegensatz zum Prozess gegen Califax, in welchem wenigstens eine lange Reihe von Zeugen aufgefahren wurde, genügt es, dass die beiden Gendarmen ihre Aussage machen und beeiden.

Daraufhin verkündet Graf Wurz im Namen des Kaisers das Urteil: "Der Angeklagte hat sich der geheimen Verbindung mit Vertretern einer fremden Macht zugunsten der kuruzischen Aufrührer schuldig gemacht. Er wird zu lebenslanger Kerkerhaft verurteilt".

Nach der Urteilsverkündung fordert Hansl Berufung. Dies lehnt Graf Wurz ab: Berufung gebe es nicht, das Urteil sei endgültig. Auch die Berufung auf den Erzherzog Xaver, der immerhin lange Zeit der Schutzpatron von Hans Wurst gewesen ist, wird nicht zugelassen. Es ist möglich, dass der Erzherzog überhaupt nicht erfahren hat, dass dem Hansl der Schnellprozess gemacht wird. Zur Verbüßung der Strafe wird Hansl in die Festung Munkacz verbracht.

Beurteilung

Der Prozess ist eine einzige Farce. Er findet nicht auf neutralem Grund statt, offenbar ohne öffentliche Ankündigung, die Rollen von Ankläger und Richter fließen ineinander, eine Verteidigung existiert nicht und der Angeklagte kommt nicht zu Wort. Der Ankläger/Richter ist noch dazu persönlich befangen und gegenüber dem Angeklagten höchst feindlich eingestellt. Dies trifft auch auf die Beisitzer zu. Hinzu kommt der Rachedurst von Alois Vierschroth, der Hans Wurst über die Klinge springen lassen will. Lediglich die Grundlage, auf der das Urteil gesprochen wird, könnte tatsächlich echten Rechtsnormen entsprechen. Hansl hat ja tatsächlich mit französischen Agenten besprochen, wie eine Verbindung zu den Kuruzen herzustellen sei. Eine Verurteilung wäre somit unter fairen Umständen möglicherweise gerechtfertigt gewesen; sicherlich aber nicht mit einem solchen Strafmaß.

Kontext

Der Prozess gegen Hans Wurst folgt auf den Prozess gegen Califax, der ebenfalls von Alois Vierschroth arrangiert wurde. Auch Califax wurde zu lebenslanger Kerkerhaft verurteilt.

Hans Wurst wird in folgendem Mosaikheft der Prozess gemacht

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