Kläger in Bagdad und seine Frau

Aus MosaPedia

Version vom 11:45, 28. Aug. 2022 bei Heinrich (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Die Frau des Klägers sagt aus

Der Kläger in Bagdad und seine Frau sind zwei Figuren in der Orient-Okzident-Serie des Mosaik ab 1976.

Ein Kläger geht in Bagdad mit seiner Frau und ihrem Kontrahenten, einem Hühnerdieb, zu Abu Jussuf, damit der Kadi ein gerechtes Urteil sprechen soll. Er bietet dem Kadi ein Sitzkissen an, das jedoch von Abu Jussuf abgelehnt wird. Er begründet ihm seine Entscheidung damit, dass er ihm sonst einen Gefallen schuldig sei und nicht mehr unabhängig urteilen könne. Der Kadi schlägt ihm vor, es selbst zu nutzen oder seinem Kontrahenten anzubieten. Der Kläger setzt sich selbst auf das Sitzkissen und erklärt, dass der Beschuldigte ihm eines seiner Hühner gestohlen habe. Seine Frau sei Zeugin. Abu Jussuf hört sich nun die Aussage der Zeugin an. Die Frau bestätigt, dass sie den Diebstahl mit eigenen Augen gesehen habe: Der Mann sei in ihr Haus gekommen, habe das Huhn aus dem Topf genommen und sei davongerannt. Abu Jussuf ist sich nicht sicher, ob er ihrer Aussage trauen kann, da sie zugeben muss, niemals ihrem Mann zu schaden.

Der Kläger verlangt zehn Dinar als Wiedergutmachung, denn das Huhn legte ja jeden Tag ein Ei, aus dem ein Küken schlüpfen kann, was ihn in zehn Jahren reich gemacht hätte. Abu Jussuf urteilt, dass der Dieb ein Brot pflanzen soll, aus dem ein Baum wachsen kann, von dem er Brote ernten soll, um den Bestohlenen zu entschädigen. Der Kläger protestiert, da bekanntlich Brote nicht an Bäumen wachsen. Doch Abu Jussuf entgegnet, wenn ein gekochtes Huhn Eier legen kann, wächst auch aus einem Brot ein Baum.

Schließlich entscheidet der Kadi, dass der Hühnerdieb dem Kläger zwei Kupfermünzen zahlen soll. Wenn er das Geld nicht habe, müsse er einen Tag ohne Lohn für den Kläger arbeiten.

[Bearbeiten] Auftritt in folgendem Mosaikheft

561
Persönliche Werkzeuge