In dubio pro reo
Aus MosaPedia
K |
(→In dubio pro reo wird in folgenden Mosaikheften benutzt bzw. erklärt bzw. veralbert) |
||
Zeile 25: | Zeile 25: | ||
[[Die ABRAFAXE]]: [[DA 6]] (Persiflage) | [[Die ABRAFAXE]]: [[DA 6]] (Persiflage) | ||
- | [[Kategorie: | + | [[Kategorie:Sprüche und Regeln]] |
- | [[Kategorie: | + | [[Kategorie:Griechenland-Ägypten-Serie (Ereignis)]] |
[[Kategorie:Latein rockt! (Ereignis)]] | [[Kategorie:Latein rockt! (Ereignis)]] | ||
+ | [[Kategorie:Quelle (Sprichwort)]] | ||
+ | [[Kategorie:Wido-Wexelgelt-Serie (Quelle)]] | ||
[[Kategorie:Die Abrafaxe (Quelle)]] | [[Kategorie:Die Abrafaxe (Quelle)]] | ||
[[Kategorie:Latein im Mosaik]] | [[Kategorie:Latein im Mosaik]] |
Version vom 19:03, 1. Feb. 2024
In dubio pro reo (Lateinisch "Im Zweifel für den Angeklagten") ist ein geflügeltes Wort, das in der Griechenland-Ägypten-Serie und in einem redaktionellen Text zur Abrafaxe-Römer-Serie verwendet wird. Er wird zudem mehrmals persifliert.
Inhaltsverzeichnis |
In der Handlung
In Athen wird der Bildhauer Phidias unter Hausarrest gestellt, weil er angeblich Gold gestohlen haben soll. Seine Frau meint, dass ihm nichts passieren kann, da er nichts gestohlen habe. So einfach sei das nicht, widerspricht er: "In dubio pro reo erfinden erst die Römer." Er müsse seine Unschuld morgen in einer Gerichtsverhandlung beweisen.
In einer Fußnote wird erklärt, dass der Satz lateinisch ist und "Im Zweifel für den Angeklagten" bedeutet.
Im Gegenteil
In Südamerika lautet es gegenteilig: Non dubito, ergo contra reum, zu deutsch "Ich zweifle nicht, also [bin ich] gegen den Angeklagten". Das ist natürlich eine Anspielung auf den eigentlichen Rechtsgrundsatz, wohl gekreuzt mit der Erkenntnis Cogito ergo sum von René Descartes.
In Gefahr
In der Heftreihe Die ABRAFAXE wird der Grundsatz abgewandelt: In dubio contra leo, was "Im Zweifel gegen den Löwen" bedeuten soll. Korrekt wäre In dubio contra leonem, da contra den Akkusativ verlangt, aber zugegebenermaßen würde es dann nicht mehr so schön wie In dubio pro reo klingen.
Im Mittelteil
In der achte Folge von Latein rockt! werden lateinische Sprüche erklärt, mit denen man Eindruck schinden kann. In dubio pro reo! bedeutet, dass niemand für etwas bestraft werden soll, was er nicht getan hat bzw. was nicht nachweisbar ist. Das bildet noch heute eine Grundlage der Rechtsprechung.
Externer Link
In dubio pro reo wird in folgenden Mosaikheften benutzt bzw. erklärt bzw. veralbert
221 (Handlung), 267 (Verkehrung ins Gegenteil) Mittelteil: 466 (Latein rockt!) Die ABRAFAXE: DA 6 (Persiflage)