Magdeburger Prozesse
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- | Die beiden anderen [[Abrafaxe]] haben kein Geld, aber der [[Köhler im finsteren Wald|Köhler]] aus dem [[Finsterer Wald|finsteren Wald]] und sein Sohn [[Veit]], die dank des [[Fennrichs Schindmähre|Pferds]], das die Abrafaxe ihnen geschenkt hatten, überproportional gute Geschäfte gemacht haben, lösen ihn aus. | + | Die beiden anderen [[Abrafaxe]] haben kein Geld, aber der [[Köhler im finsteren Wald|Köhler]] aus dem [[Finsterer Wald|finsteren Wald]] und sein Sohn [[Köhlerjunge Veit|Veit]], die dank des [[Fennrichs Schindmähre|Pferds]], das die Abrafaxe ihnen geschenkt hatten, überproportional gute Geschäfte gemacht haben, lösen ihn aus. |
== Meister Leuchtemann vs. Magister Claudius == | == Meister Leuchtemann vs. Magister Claudius == |
Version vom 14:36, 30. Okt. 2016
Die Magdeburger Prozesse sind eine Folge mehrerer Verfahren, die in der Johanna-Serie vor dem Schöffenhof zu Magdeburg verhandelt werden. Die ersten vier von ihnen sind bekannt und werden detailreich vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis |
Söldner vs. Stadtwache
Im ersten Fall wird den beiden Wolfensteiner Söldnern Unruhestiftung und Widerstand gegen die Obrigkeit vorgeworfen. Sie hatten eine Prügelei im Gasthaus Lindenkrug angezettelt, in die auch die Stadtwache verwickelt wurde; erst der drückenden Übermacht der Wächter hatten sie sich ergeben. Nun verweigern sie die Aussage und verhöhnen auch noch den Vorsitzenden Richter Kummerloh. Sie werden daher zu insgesamt 21 Tagen Kerkerhaft verurteilt - sieben Tage wegen der ursprünglichen Taten und vierzehn wegen der Gerichtsbeleidigung. Kummerloh liegt offenbar viel daran, den Ruf des Schöffenstuhls unangetastet zu sehen.
Dank ihrer geistigen Beschränktheit begreifen die beiden Söldner freilich die Konsequenzen ihres Tuns nicht. Ob die Strafe also verhaltensändernd wirken wird, muss dahingestellt bleiben.
Wirt vs. Stadtwache
Der Wirt vom Lindenkrug wird im zweiten Fall derselben Untaten angeklagt. Seine Taktik, Kummerloh zu schmieren - er bietet ihm kostenlose Bewirtung mit dem besten Wein an -, geht in die Hose. Zwar wird er in der eigentlichen Sache freigesprochen (immerhin ist er ja in seinem eigenen Lokal überfallen worden), aber wegen versuchter Bestechung des Gerichts soll er drei Groschen an die Stadtkasse abführen. Das ruiniere ihn, jammert der Wirt. Dies darf bezweifelt werden.
Erneut erkennt man Kummerlohs Bestreben, die Integrität des Schöffenhofes zu wahren. Schließlich genießt das Gericht einen unzweifelhaft guten Ruf, und das soll auch so bleiben.
Califax vs. Wirt
Im dritten Fall geht es um Califax' Zechprellerei im Lindenkrug. Sein Plädoyer, acht Pfennige für ein - noch dazu versalzenes - Frühstück seien Wucher, wird nicht akzeptiert. Stattdessen muss er seine letzten sechs Pfennige als Gerichtskosten abdrücken und wird zu Haft im Schuldturm verurteilt, bis jemand die Zeche beim Lindenwirt bezahlt.
Die beiden anderen Abrafaxe haben kein Geld, aber der Köhler aus dem finsteren Wald und sein Sohn Veit, die dank des Pferds, das die Abrafaxe ihnen geschenkt hatten, überproportional gute Geschäfte gemacht haben, lösen ihn aus.
Meister Leuchtemann vs. Magister Claudius
Der komplizierteste Fall betrifft Herrn Leuchtemann von der Goldschmiedeinnung und Magister Claudius. Leuchtemann hatte von Claudius eine Haarwuchstinktur erworben, diese aber falsch angewendet: Statt sich ein paar Tropfen auf die Kopfhaut zu massieren, hatte der Kahlkopf das ganze Fläschchen ausgetrunken. So sieht er denn auch aus - eine blonde Mähne und ein ebensolcher Bart wallen bis zum Boden. Nun verlangt er Schadensersatz. Claudius weist die Vorwürfe von sich, schließlich habe er Leuchtemann genau gesagt, wie das Mittel benutzt werden sollte.
Da der Magister den Goldschmied aber nicht auf die Gefahren bei falscher Anwendung hingewiesen hatte, erkennt Schultheiß Kummerloh Verfehlungen auf beiden Seiten. Er sieht daher von einer größeren Strafe ab; doch muss der Magister dem Goldschmied dreimal den Besuch beim Barbier bezahlen. Außerdem belaufen sich die Gerichtskosten auf zweimal sieben Taler und müssen von beiden Parteien zu gleichen Teilen gezahlt werden. Beide Streithanseln finden den Richterspruch ungerecht, womit sie sich immerhin einig sind.
Anmerkung
Zum Thema "Rechtsprechung im Mittelalter" gibt es redaktionelle Beiträge in den Mittelteilen der Hefte 387 und 388.
Die Magdeburger Prozesse werden in folgendem Mosaikheft verhandelt
387