Hieronymus Schurf

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Luthers Anwalt Hieronymus Schurf

Hieronymus Schurf tritt in der Reformations-Serie des Mosaik ab 1976 auf.

Der Jurist Hieronymus Schurf wird zum Reichstag in Worms vom Kurfürsten Friedrich in den Johanniterhof gerufen. Der Fürst ernennt ihn zum Anwalt von Martin Luther. Auch Spalatin wurde zu dem abendlichen Treffen bestellt. Er teilt dem Kurfürten mit, dass sie morgen den Termin für Luthers Anhörung erfahren. Anwalt Schurf gibt zu bedenken, dass sie noch nicht das Prozedere der Anhörung kennen. Friedrich will nicht blamiert werden und wünscht, dass Luther seine Sache gut mache.

Als Johann von der Ecken in der Anhörung Luther diverse Schriften vorlegt, will er wissen, ob Luther sie verfasst habe. Anwalt Schurf besteht darauf, dass er alle Titel vorliest. Widerwillig nennt von der Ecken die Titel und verlangt, dass Luther die Schriften widerruft. Luther bittet um Bedenkzeit und nach einer Beratung mit dem Kaiser gewährt man sie ihm bis zum nächsten Tag. Am Abend ruft Kurfürst Friedrich den Anwalt Schurf und Spalatin wieder in sein Quartier und äußert seine Enttäuschung über die Anhörung. Spalatin ist sich sicher, dass Luther am nächsten Tag glänzen werde. Schurf zweifelt daran, doch schließlich behält Spalatin recht.

[Bearbeiten] Der reale Hieronymus Schurff

Hieronymus Schurff (1481-1554) war ab 1502 als Lehrer an der neugegründeten Leucorea tätig. Im Wintersemester 1504 wurde er Rektor der Wittenberger Universität. Schurff begleitete Luther 1521 zum Reichstag nach Worms und stand ihm dort als Rechtsberater zur Seite.

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[Bearbeiten] Hieronymus Schurf tritt in folgendem Mosaikheft auf

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