Bearbeiten von Kerkermeister mit Schnauzbart

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[[bild:Kerkermeister_mit_Schnauzbart.jpg|left|framed|"Nun reicht es aber!" meint der Kerkermeister mit Schnauzbart]]
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[[bild:Byzantinische_Kerkermeister.jpg|right|framed|Kerkermeister unter sich; 2. von links: ‚Schnauzbart’]]
Der '''Kerkermeister mit Schnauzbart''' ist eine Randfigur aus der [[Runkel-Serie]] im [[Mosaik von Hannes Hegen]].
Der '''Kerkermeister mit Schnauzbart''' ist eine Randfigur aus der [[Runkel-Serie]] im [[Mosaik von Hannes Hegen]].
Er gehört zum Personal der Kerkermeister des [[Byzanz|byzantinischen]] Kaisers [[Andronikos II.]] und dient unter [[Oberkerkermeister Knastos]] im [[Kerker von Konstantinopel]]. Beim kerkermeisterinternen Würfelspiel "[[Goldene Sechs mit Pfiff]]" ist er eifriger Mitspieler. Wie die anderen, so ist auch er völlig vom Würfelspiel gefesselt und bemerkt den Fluchtversuch der [[Digedags]] und [[Ritter Runkel|Runkels]] nicht.<br>
Er gehört zum Personal der Kerkermeister des [[Byzanz|byzantinischen]] Kaisers [[Andronikos II.]] und dient unter [[Oberkerkermeister Knastos]] im [[Kerker von Konstantinopel]]. Beim kerkermeisterinternen Würfelspiel "[[Goldene Sechs mit Pfiff]]" ist er eifriger Mitspieler. Wie die anderen, so ist auch er völlig vom Würfelspiel gefesselt und bemerkt den Fluchtversuch der [[Digedags]] und [[Ritter Runkel|Runkels]] nicht.<br>
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Seinem Verhalten nach zu urteilen, könnte er unter den Kerkermeistern so etwas wie eine Art rechte Hand des Oberkerkermeisters sein. Er überreicht den Digedags ihre [[Zuckerstangen mit Himbeergeschmack]], die sich sich als letzten Wunsch erbeten hatten. Als die beiden jedoch zu lange daran lutschen, reißt er ihnen die Stangen wieder aus der Hand. Obwohl sich [[Dig]] und [[Dag]] beschweren, dass der letzte Wunsch laut kaiserlicher [[Gnadenverordnung vom 9. April 873]], § 3, nicht unterbrochen oder rückgängig gemacht werden dürfe, erweist er sich als paragraphenfest und entgegnet: "<i>Ja, aber nur, wenn dadurch nicht die Vollstreckung des Urteils behindert oder unmöglicht gemacht wird! Paragraph 4!</i>"
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Seinem Verhalten nach zu urteilen, könnte er unter den Kerkermeistern so etwas wie eine Art rechte Hand des Oberkerkermeisters sein. Er überreicht den Digedags ihre Zuckerstangen, die sich sich als letzten Wunsch erbeten hatten. Als die beiden jedoch zu lange daran lutschen, reißt er ihnen die Stangen wieder aus der Hand. Obwohl sich [[Dig]] und [[Dag]] beschweren, dass der letzte Wunsch laut kaiserlicher [[Gnadenverordnung vom 9. April 873]], § 3, nicht unterbrochen oder rückgängig gemacht werden dürfe, erweist er sich als paragraphenfest und entgegnet: "<i>Ja, aber nur, wenn dadurch nicht die Vollstreckung des Urteils behindert oder unmöglicht gemacht wird! Paragraph 4!</i>"
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