Beitragsordnung des Mosapedia e.V.

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'''§5 Inkrafttreten und Änderungen'''
'''§5 Inkrafttreten und Änderungen'''
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Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 9. November 2007 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
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Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 9. November 2007 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Version vom 16:55, 6. Nov. 2007

Der folgende Text soll die Beitragsordnung des noch zu gründenen MosaPedia e.V. werden.

Beitragsordnung

§1 Beitragsbemessung

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 24 Euro für natürliche Personen. Für juristische Personen und Personenvereinigungen beträgt der Jahresbeitrag 48 Euro. 50% zahlt ein Mitglied, wenn der Ehepartner bereits Mitglied des Vereins ist.

§2 Ermäßigung

Der Vorstand kann den Beitrag in begründeten Fällen ermäßigen oder erlassen.

§3 Beitragsbefreiung

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§4 Zahlung

Die Beiträge sind auf das Konto des Vereins bei der

Sparda Bank Berlin Blz: 12096597 Kto: 103215296

zu überweisen.

§5 Inkrafttreten und Änderungen

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 9. November 2007 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

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