Überseeverwaltungsverordnung
Aus MosaPedia
Die Überseeverwaltungsverordnung ist ein Rechtstext in der Ozeanien-Serie des Mosaik ab 1976.
Die Überseeverwaltungsverordnung ist eine Vorschrift des Deutschen Kaiserreiches zur Verwaltung seiner Kolonien in Übersee.
Folgender Paragraf der Verordnung ist bekannt:
- § 231 a: Das grundlose Einholen der Flagge ist verboten!
Der Oberpostmeister erwischt Erwin Kratzenstein mit der Flagge des Deutschen Kaiserreiches in den Händen. Nachdem er dem Postmeister erklärt hat, dass das grundlose Einholen der Flagge gegen Paragraf 231a der Verordnung verstößt, weist er ihn an, die Flagge sofort wieder zu hissen. Der Postmeister bestätigt ihm, dass er dies sofort erledigen werde und klettert dann schnaufend auf den Flaggenmast.
Die Überseeverwaltungsverordnung wird in folgendem Mosaikheft erwähnt
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