Diskussion:König Albrecht
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Version vom 12:43, 11. Jan. 2024 bei Tilberg (Diskussion | Beiträge)
Kleine Frage: Ist das nun erwähnt oder doch Auftritt? Auch wenn es eine Rückblende ist - er ist immerhin im Bild zu sehen ... Wir haben das, glaube ich, bisher nicht immer einheitlich gehandhabt. Vielleicht ist es auch übergenau, wenn wir das regeln wollen. Aber war eben so ein Gedanke. --Hoetzendorfer 09:12, 11. Jan. 2024 (CET)
- Ich habe das bisher so gehalten, dass erwähnte Figuren nicht abgebildet sind. Da König Albrecht im Bild zu sehen ist, hat er einen Auftritt, wenn auch nur als Rückblende bzw. in einer Erzählung. --Heinrich 09:17, 11. Jan. 2024 (CET)
- Du hast natürlich recht, weil ich es auch nicht einheitlich handhabte und ihn hier als erwähnt beschrieb. --Heinrich 09:35, 11. Jan. 2024 (CET)
- Dann ändere ich hier mal auf Auftritt und handhabe das für die nächsten Artikel analog. --Hoetzendorfer 09:49, 11. Jan. 2024 (CET)
- Wenn im Bild als handelnde Person zu sehen, haben wir es immer als "Auftritt" gewertet, auch in Rückblenden/Erzählungen. Wenn jemand hingegen nur als Bildnis auftaucht (z.B. Kaiser Leopold im Saal des Hofkriegsrats), läuft es unter "erwähnt". MW haben wir das auch konsistent so gemacht, oder gobt es Gegenbeispiele? Tilberg 11:43, 11. Jan. 2024 (CET)
- Dann ändere ich hier mal auf Auftritt und handhabe das für die nächsten Artikel analog. --Hoetzendorfer 09:49, 11. Jan. 2024 (CET)
- Du hast natürlich recht, weil ich es auch nicht einheitlich handhabte und ihn hier als erwähnt beschrieb. --Heinrich 09:35, 11. Jan. 2024 (CET)