Ablasshandel
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Der Ablasshandel ist ein handlungstreibendes Ereignis in der Reformations-Serie des Mosaik ab 1976.
Im Mosaik
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In der Realität
Die Idee des sogenannten Ablasses ist ein noch heute in der katholischen Theologie und Kirche verankertes Konzept, das in Form eines Gnadenaktes den Erlass von Sündenstrafen (ganz oder teilweise) ermöglicht. Entgegen manchmal verbreiteten Vorstellungen ist damit aber nicht die Vergebung der Sünden selbst gemeint, sondern die Vergebung zeitlich befristeter Sündenstrafen (für konkret begangene Sünden), die oftmals durch eine "Reinigung" im Fegefeuer abgebüßt werden müssten. Speziell für diese Sündenstrafen können Ablässe eine Verkürzung oder gänzliche Aufhebung derselben bewirken.
Im Mittelalter und in der beginnenden Frühen Neuzeit bürgerte sich die Praxis ein, die zeitlichen Sündenstrafen mit konkreten Zeiträumen zu versehen (Tage, Monate, Jahre) und die erforderliche bzw. gewünschte Höhe des Ablasses an eine bestimmte Gegenleistung zu knüpfen. Waren bisher zumeist generelle oder vollständige Ablässe die Regel, beispielsweise während eines "Heiligen Jahres" oder für die Teilnahme an Wallfahrten oder Kreuzzügen, entwickelten sich nun regelrechte Ablasskataloge, die für die Sündenstrafen die Höhe der zu entrichtenden Gebühr (formal: Spende), die sich zudem nach dem Einkommen des Betreffenden richtete, festlegten. Aus diesen Einnahmen finanzierte die Kirche zahlreiche Projekte. Ausgegeben wurden mit päpstlicher Autorität entsprechende Ablassbriefe, die den erteilten Ablass für den Gläubigen bescheinigten. Mit der Erfindung des Buchdrucks konnten die Ablassbriefe massenhaft produziert und verbreitet werden.
Diese nun mögliche Ausweitung des Ablasswesens führten zu einem noch größeren Fluss der Einnahmen. Die Kürze des mittelalterlichen Lebens, häufig erlebtes Leid und die häufigen Predigten, welche die Qualen des Fegefeuers und der Hölle betonten, machten die Aussicht auf eine Verminderung des Leids im jenseitigen Leben recht attraktiv und förderten die Akzeptanz der nun praktisch jederzeit und überall verfügbaren Ablassbriefe. Päpste und führende Kirchenfürsten gingen dazu über, gezielt größere Vorhaben - insbesondere Bauprojekte, beispielsweise den Petersdom in Rom - auf die Einnahmen durch Ablässe hin zu planen. Der Ablasshandel war zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor geworden. Mittlerweile waren bereits Ablässe erhältlich, die sogar für bereits Verstorbene einen Erlass von deren Sündenstrafen versprachen, die sie derzeit im Fegefeuer verbüßten.
Diese Auswüchse des Ablasshandels, die zudem durch das aggressive Agieren einzelner Päpste, Kirchenfürsten oder Ablassprediger allgegenwärtig waren, führten letztlich Anfang des 16. Jahrhunderts in die größte Krise der katholischen Kirche. Bereits in der Vergangenheit hatten einige Kirchenlehrer die Ablassfrage problematisch gesehen, doch nun kam es zu flächendeckenden Widerständen. Luther war einer derjenigen, die ihre Kritik am Ablasshandel auch schriftlich formulierten, und seine Thesen gegen diese Praxis erfuhren die weiteste Verbreitung und Akzeptanz. Dieser Prozess fiel zusammen mit dem Vorgehen einiger Reichsfürsten (wie Friedrich dem Weisen), die im Hinblick auf den gewaltigen Abfluss finanzieller Mittel den Ablasshandel in ihren Territorien verboten. Die theologischen Lehren, die Luther bei seinem Vorgehen gegen den Ablasshandel formulierte, wurden in der Folge zu tragenden Säulen seiner Gnadenlehre und einer Grundlage des reformatorischen (später: protestantischen) Glaubens.
Der Ablasshandel brach im Zuge der Reformation völlig zusammen. In mehreren Konzilien (besonders 1562 und 1570) wurde er von Papst Pius V. auch formal abgeschafft; ebenso wurde die Aufrechnung von Sündenstrafen in konkreten Zeiteinheiten untersagt. Der Ablass selbst ist als grundsätzliche Kirchenhandlung jedoch immer noch Bestandteil der katholischen Lehre. Ablässe sind in der Neuzeit allerdings wesentlich abhängig von gläubigen Handlungen (wie Buße, Wallfahrten, barmherzige Werke) oder wird anlassbezogen gewährt, beispielsweise zum jährlichen Segen "Urbi et Orbi", in "Heiligen Jahren" oder anderen außergewöhnlichen Anlässen.