Hoher Rat und Rat der Zehn
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Der Hohe Rat und der Rat der Zehn waren Regierungsgremien der Republik Venedig. Sie greifen in der Runkel- und der Harlekin-Serie in die MOSAIK-Handlung ein. Allerdings werden sie dabei meist durcheinandergeworfen.
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Historisches zu Hohem Rat und Rat der Zehn
Um der Alleinherrschaft des Dogen in Venedig ein Pendant gegenüberzustellen, wurde im 12. Jahrhundert ein Ratsgremium geschaffen, aus welchem sich allmählich der Hohe Rat (auch: Großer Rat) entwickelte. Er bestand aus den Vertretern der bedeutendsten Familien der Stadt. Ende des 13. Jahrhunderts hatte er an die 2.000 Mitglieder. Danach wurden Beschränkungen eingeführt, die die Mitgliederzahl auf eine feste Anzahl von Familien beschränkten. Diese Namen wurden im Goldenen Buch der Stadt festgehalten. Die Mitgliedschaft galt auf Lebenszeit. Der Große Rat musste zu allen Gesetzesvorlagen gehört werden und er sorgte für die Besetzung aller politischen Ämter. Das Präsidium des Hohen Rates bildete der Senat.
Neben dem Hohen Rat gab es seit 1310 als Kontrollinstanz den sogenannten Rat der Zehn. In diesem hatte der Doge Sitz und Stimme. Der Rat der Zehn bildete das oberste Polizei- und Verwaltungsorgan und war mit sehr umfassenden Rechten ausgestattet. Dazu gehörten die Einhaltung der öffentlichen Ordnung, Spionageabwehr, aber auch die Oberaufsicht über die Glasbläsereien, die öffentlichen Schauspiele (wichtig für das Mosaik) und die Prostituierten. Dieser spezielle Rat wurde nach einem Adelsaufstand geschaffen und war für seine ausgedehnten Spitzelaktivitäten berüchtigt. Es kam vor, dass der Rat der Zehn und der Senat des Großen Rates miteinander konkurrierten.
Rolle im Mosaik
Da sich das MOSAIK häufig in Venedig aufhält, kommen auch die politischen Institutionen des Stadtstaates gebührend ins Spiel. Allerdings nimmt es das MOSAIK nicht so genau, wenn es um die Unterscheidung der Gremien geht. Die eigentlich völlig unabhängigen Institutionen Hoher Rat und Rat der Zehn werden sowohl im Mosaik von Hannes Hegen als auch im Mosaik ab 1976 miteinander vermischt.
Runkel-Serie
In der Runkel-Serie erleben wir zunächst den neugewählten Dogen, der seine Antrittsrede vor dem Großen Rat hält. Er gibt ein recht düsteres Bild von den Zukunftsaussichten Venedigs als Großmacht. Die Sitzung wird von Ritter Runkel gestört, der vom Dogen ein Schiff für den Transfer in den Orient verlangt. Später befindet das Gremium - nun deutlich als Rat der Zehn zu erkennen - über den Bau des Burgenschiffes. Da man glaubt, mit dem Ungetüm die Spione aus Genua täuschen zu können, wird der Bau einstimmig genehmigt.
Später verhindert der auf Runkel und die Digedags eifersüchtige Cavaliere di Carotti auf einer Sitzung des Hohen Rates, dass seine Widersacher zu Ehrenbürgern der Stadt Venedig ernannt werden.
Adria-Serie
In der Adria-Serie erleben wir zunächst, wie die Mitglieder des Hohen Rates Augenzeugen einer Schlacht zwischen aufrührerischen Gondolieri und venezianischen Söldnern werden. Die Gondolieri bleiben siegreich, da Harlekin, die Abrafaxe und die Schebeckenbesatzung auf ihrer Seite in den Kampf eingreifen. Als der Ratsvorsitzende auch noch die Nachricht vom Verlust des Kastells und faktischen Verlust des Dalmatinischen Dorfes erhält, fällt er in Ohnmacht.
Ein Mitglied des Hohen Rates, der Patrizier Cassalera, verfolgt spezielle Pläne. Er will mit Hilfe der Neuankömmlinge seine Wahl zum Dogen durchsetzen. Allerdings sind diese dem politischen Ränkespiel in der Stadt nicht ganz gewachsen, und so wird Cassaleras ärgster Konkurrent Raffamoneti zum Dogen gewählt. Dieser will nun dafür sorgen, dass Harlekin und seine Freunde endgültig verschwinden müssen. Raffamoneti leitet gerade eine Sitzung des Rates der Zehn - der hier wieder als Hoher Rat bezeichnet wird -, als der Capitano mit der Nachricht von einem neuen aufrührerischen Theaterstück aufkreuzt. Man findet dann sogar eine Passage im Gesetzbuch Venedigs, welche ein Verbot der Commedia dell'arte auf legale Weise ermöglicht.
Externer Link
- Der Rat der Zehn in der Wikipedia
Der Rat tritt in folgenden Heften zusammen
MvHH: 90, 91, 102 Ab 1976: 6/77, 12/77