Thing

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Als Thing (auch Ding, germanisch, altnordisch und neuisländisch: Þing, dän./norw./schwed.: Ting, oberdeutsch auch Thaiding, ahd. taga-ding;[1] vgl. Schranne) wurden Volks- und Gerichtsversammlungen nach dem alten germanischen Recht bezeichnet. Der Ort oder Platz, an dem eine solche Versammlung abgehalten wurde, hieß Thingplatz oder Thingstätte und lag häufig etwas erhöht oder unter einem Baum (Gerichtslinde), jedoch immer unter freiem Himmel.

Als der Chatten-Fürst Wigbald darüber zu entscheiden hat, ob seine Tochter Vada nach Rom geht, ruft er die Thing ein, um sich zu beraten. Da Vada unbedingt nach Rom will, nutzt sie die Gläubigkeit der Thing-Versammlung und gibt der Schicksalsweide ihre Stimme, die für Vadas Romreise plädiert.

Die Thing wird in folgendem Heft einberufen

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