Beitragsordnung des Mosapedia e.V.
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Die Beiträge sollen als Jahresbeiträge im Verlauf des ersten Jahresquartals auf das genannte Konto gezahlt werden. | Die Beiträge sollen als Jahresbeiträge im Verlauf des ersten Jahresquartals auf das genannte Konto gezahlt werden. |
Version vom 18:07, 21. Dez. 2007
Beitragsordnung
§1 Beitragsbemessung
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 24 Euro für natürliche Personen. Für juristische Personen und Personenvereinigungen beträgt der Jahresbeitrag 48 Euro. 50% zahlt ein Mitglied, wenn der Ehepartner bereits Mitglied des Vereins ist.
§2 Ermäßigung
Der Vorstand kann den Beitrag in begründeten Fällen ermäßigen oder erlassen.
§3 Beitragsbefreiung
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§4 Zahlung
Die Beiträge sind auf das Konto des Vereins bei der
Postbank Berlin Blz: 86010090 Kto: 95295900
zu überweisen.
Die Beiträge sollen als Jahresbeiträge im Verlauf des ersten Jahresquartals auf das genannte Konto gezahlt werden.
§5 Inkrafttreten und Änderungen
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 9. November 2007 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.