Hundetragen
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Die Verurteilten mussten, bevor ein Todesurteil an ihnen vollstreckt wurde, oder aber als Ersatz für eine über sie verhängte Todesstrafe, welche (etwa aus politischen Gründen) nicht vollstreckt wurde, einen Hund aus einem Gau in den anderen tragen. Dadurch sollte symbolisch angedeutet werden, dass sie besser getan hätten, bei ihrem Geschäft zu bleiben, als unberufen Kriegswirren anzustiften. | Die Verurteilten mussten, bevor ein Todesurteil an ihnen vollstreckt wurde, oder aber als Ersatz für eine über sie verhängte Todesstrafe, welche (etwa aus politischen Gründen) nicht vollstreckt wurde, einen Hund aus einem Gau in den anderen tragen. Dadurch sollte symbolisch angedeutet werden, dass sie besser getan hätten, bei ihrem Geschäft zu bleiben, als unberufen Kriegswirren anzustiften. |
Aktuelle Version vom 19:02, 30. Jul. 2024
Hundetragen ist eine mittelalterliche Strafe. Sie wird im MOSAIK vom König Friedrich I. Barbarossa dem Grafen Hetzel auferlegt.Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Darstellung im Mosaik
Hetzel begehrt ein adliges Fräulein ist aber zu arm, um mit den anderen Freiern mitzuhalten. Deswegen verlegt er sich mit seinen Männern auf das Raubrittertum. Der neue König – noch war er kein Kaiser – erfährt durch einen Müllersburschen von dem Schatzversteck des Raubritters und ersinnt eine List, damit sich der Räuber stellt. Hetzel fällt darauf rein und wird vom König in ein Verlies geworfen.
Als Sühne musste Hetzel daraufhin unter dem Gelächter der Zuschauer einen Hund zum Altar einer Kirche tragen. Außerdem wurde ihm verboten, eine adlige Dame zu heiraten, da er die Ehre seines Standes befleckt hat.
[Bearbeiten] Hundetragen in der Geschichte
Das Hundetragen ist eine mittelalterliche Strafe, die ursprünglich bei den Franken und Schwaben und später im gesamten Reichsgebiet für Adlige üblich war, die aufgrund von Landfriedensbruch verurteilt worden waren.
Die Verurteilten mussten, bevor ein Todesurteil an ihnen vollstreckt wurde, oder aber als Ersatz für eine über sie verhängte Todesstrafe, welche (etwa aus politischen Gründen) nicht vollstreckt wurde, einen Hund aus einem Gau in den anderen tragen. Dadurch sollte symbolisch angedeutet werden, dass sie besser getan hätten, bei ihrem Geschäft zu bleiben, als unberufen Kriegswirren anzustiften.
So ließ Kaiser Otto I. 938 die Anhänger des aufrührerischen Herzogs Eberhard von Bayern und Kaiser Friedrich I. 1154 den rheinischen Pfalzgrafen Hermann von Stahleck und dessen Gefolgsleute, wie den Wildgrafen Konrad I. Hunde tragen. Das letztere Ereignis scheint Grundlage der Erzählung im MOSAIK gewesen sein. Zumal es auch zeitlich – wie bei Hetzel – in die recht kurze Zeit (1152-1155) fällt, als Barbarossa König war und noch nicht Kaiser.
[Bearbeiten] Externe Links
- Hundetragen in der Wikipedia
- Wildgrafen in der Wikipedia mit Erwähnung der Strafe
- Der mit Hundetragen bestrafte Hermann von Stahleck in der Wikipedia
[Bearbeiten] Ein Hund wird in folgendem Mosaikheft getragen
Mosaik ab 1976: 201