Beitragsordnung des Mosapedia e.V.

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'''§1 Beitragsbemessung'''
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Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 Euro für natürliche Personen. Für juristische Personen und Personenvereinigungen beträgt der Jahresbeitrag 48 Euro. 50% zahlt ein Mitglied, wenn der Ehepartner bereits Mitglied des Vereins ist.
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Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 24 Euro für natürliche Personen, ab Beitragsjahr 2026 25 Euro. Für juristische Personen und Personenvereinigungen beträgt der Jahresbeitrag 48 Euro.
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'''§5 Inkrafttreten und Änderungen'''
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Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 9. November 2007 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Die Senkung des Mitgliedsbeitrags auf 20 Euro wurde auf der Mitgliederversammlung am 9.11.2018 beschlossen und gilt ab dem Beitragsjahr 2019.
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Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 9. November 2007 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Die Senkung des Mitgliedsbeitrags auf 20 Euro wurde auf der Mitgliederversammlung am 9.11.2018 beschlossen und galt bis dem Beitragsjahr 2023. Ab 2024 gilt wieder der Beitrag von 24 €, wie auf der Mitgliederversammlung vom 10.11.2023 beschlossen. Ab 2026 (Beitragsjahr) gilt ein Beitrag von 25 €. Außerdem wurde der Rabatt für Ehepartner von der Mitgliederversammlung am 8.11.2024 für die Zukunft gestrichen.
[[Kategorie:MosaPedia e.V.]]
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Aktuelle Version vom 23:23, 10. Nov. 2024

Beitragsordnung

§1 Beitragsbemessung

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 24 Euro für natürliche Personen, ab Beitragsjahr 2026 25 Euro. Für juristische Personen und Personenvereinigungen beträgt der Jahresbeitrag 48 Euro.

§2 Ermäßigung

Der Vorstand kann den Beitrag in begründeten Fällen ermäßigen oder erlassen.

§3 Beitragsbefreiung

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§4 Zahlung

Die Beiträge sind auf das Konto des Vereins bei der

Postbank

IBAN: DE04 8601 0090 0095 2959 00

BIC: PBNKDEFF

zu überweisen.

Die Beiträge sollen als Jahresbeiträge im Verlauf des ersten Jahresquartals auf das genannte Konto gezahlt werden.

§5 Inkrafttreten und Änderungen

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 9. November 2007 beschlossen. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Die Senkung des Mitgliedsbeitrags auf 20 Euro wurde auf der Mitgliederversammlung am 9.11.2018 beschlossen und galt bis dem Beitragsjahr 2023. Ab 2024 gilt wieder der Beitrag von 24 €, wie auf der Mitgliederversammlung vom 10.11.2023 beschlossen. Ab 2026 (Beitragsjahr) gilt ein Beitrag von 25 €. Außerdem wurde der Rabatt für Ehepartner von der Mitgliederversammlung am 8.11.2024 für die Zukunft gestrichen.

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